Sehr geehrte Geschäftspartner,

die Politik in Europa plant ein Verbot der PFAS und befindet sich bis September in Konsultation, https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/AnnexXVRestrictionDossier.aspx?RObjectId=0b0236e1885e69de

Leider sind auch die Fluorkunststoffe betroffen, obwohl Fluorpolymere nicht die umweltbezogenen und toxikologischen Profile aufweisen wie andere PFAS.

Ihr Handeln ist gefordert. Informieren Sie den EU-Ausschuss über die Konsequenzen in Ihren Anwendungen, denn oft ist kein Ersatz für Fluorkunststoffe möglich.

Bitte informieren Sie auch Ihre Kunden, vor allem die Endanwender, jede Stimme zählt.

Nützliche Informationen und Links sind von der IHK zusammengestellt worden, siehe unten.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Wittstock, Petra Michael

PFAS

An die Mitglieder des Umwelt- und Energieausschusses

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

anknüpfend an unser Schreiben vom 15. März möchten wir Sie nach Gesprächen in Brüssel noch einmal auf die aktuelle Konsultation der Europäischen Union zur geplanten Beschränkung der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) aufmerksam machen. Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) enthält weitreichende Beschränkung von PFAS in der EU und betrifft etwa 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe. Ziel ist es, die Verwendung von PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen wie z. B. Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel vorgemerkt. Hintergrund sind die Umweltauswirkungen und die möglichen Gefahren für die Gesundheit durch PFAS.

Die öffentliche Konsultation der ECHA startete am 22. März und läuft noch bis zum 25. September. Das ist die Phase des Regulierungsprozesses, in der Unternehmen die Gelegenheit erhalten, Einfluss auf den finalen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU zu nehmen. Denn die während der Konsultation eingereichten Informationen bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen daher, an der Konsultation teilzunehmen. Denn Ihre Beteiligung und die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen. Reichen Sie deswegen, wenn möglich, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen ein.

WICHTIG: Vor allem in Bezug auf die im Vorschlag fehlenden Verwendungen, als potenziell markierte Ausnahmeregelungen oder zusätzliche noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen, ist die Einreichung zusätzlicher spezifischer Informationen von Unternehmensseite über Alternativen und sozioökonomische Auswirkungen dringend empfohlen, damit die Ausnahmeregelungen tatsächlich erreicht werden.

Als Hilfestellung hat die DIHK Handlungsempfehlungen für Unternehmen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Außerdem hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat auf S. 3 seiner Handlungsempfehlungen eine Liste geeigneter Informationen zusammengestellt. Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Zudem sind während der Informationsveranstaltung am 5. April 2023 insgesamt über 1.600 Fragen bei der ECHA eingegangen. Der erste Teil des Fragenkatalogs ist nun online und konzentriert sich auf die Konsultation selbst, die Meinungsbildung in den Ausschüssen der ECHA und das REACH-Beschränkungsverfahren. Weitere werden im Mai - Juni hinzugefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Winkelsträter und Carolina Klimaschka

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung
In Vertretung
Jörg Winkelsträter
Industrie, Umwelt und Energie

Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
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